Grundlagen des Ladeinfrastrukturaufbaus in Berlin

Parkplatz - Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs

Ein leistungsfähiges Ladeinfrastrukturnetz ist eine zentrale Voraussetzung, um die Attraktivität der Elektromobilität zu steigern. Hierbei ist es prinzipiell möglich, Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund oder auf privatem Grund zu schaffen. Ein Übergangsbereich bildet die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf privatem Grund, die sich z.B. auf Kundenparkplätzen oder Tankstellen befinden kann.

Rechtlicher Rahmen

Die genauen Ausführungsvorschriften hierfür werden in der Ladesäulenverordnung (kurz LSV) geregelt, welche in weiten Teilen ab dem 13.04. von der neuen Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) abgelöst wird. Diese bringt dann auch eine entscheidende Neuerung mit sich: Es geht bei den Planungsvorgaben nicht mehr um das Verhältnis von E-Fahrzeugen zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten, sondern um öffentlich zugängliche Ladeleistung. Damit werden die Vorgaben an die technischen Entwicklungen wie das Schnellladen angepasst, mit dem sich über einen Ladepunkt deutlich mehr Fahrzeuge versorgen lassen.

Berlin steht hier bereits sehr gut da und übererfüllte im Oktober 2023 die neuen europäischen Vorgaben zur öffentlich zugänglichen Ladeleistung bereits zu 133%.

Planungsansatz

Doch geht es nicht nur um die Zahlen allein. Bezüglich der Errichtung der Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Berlins lassen sich vier Kriterien festhalten. Diese umfassen, dass
  • sich die Dimensionierung und die Ausgestaltung nach den lokalen/regionalen Verkehrsverflechtungen und den daraus resultierenden Ladebedarfen richten sollte,
  • die Verträglichkeit der Ladeinfrastruktur mit dem Elektrizitätsnetz sichergestellt und dementsprechend genutzt werden sollte,
  • Ladeinfrastruktur im Sinne der Flächen- und Ressourceneffizienz sowie der Nutzer*innenfreundlichkeit einem möglichst großen Kreis an Nutzenden zur Verfügung stehen sollte,
  • Ladeinfrastruktur möglichst auf privatem Grund errichtet wird und uneingeschränkt öffentlich zugänglich sein sollte.

Gerade letzterer Punkt provoziert häufig Kritik. Jedoch kommt der Pkw, gemessen am Anteil aller Verkehrsmittel an den täglich zurückgelegten Wegen, z.B. in Berlin nur noch auf 26% (SrV 2018). Somit ist der Pkw in Bezug auf die Flächen, die für ihn vorgehalten werden, im Vergleich zu den Infrastrukturen aller anderen Verkehrsmittel deutlich überrepräsentiert.
Weiterhin steigt die Bevölkerung Berlins stetig an. Freiflächen werden knapper und immer intensiver genutzt. Vor diesem Hintergrund orientiert sich die Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum an dem Ansatz: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich!“

Bereits 2012 hat das Land Berlin beschlossen, ein Grundangebot an Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenland zu schaffen. Dies geschah zunächst vor allem im Innenstadtbereich und an Orten, wo einerseits keine Stellplätze auf privatem Grund vorhanden sind oder wo im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase ein konkreter Bedarf gemeldet wurde.
Auch in Zukunft wird das Laden im öffentlichen Raum wichtig bleiben. Jedoch zeigen auch die Kalkulationen, welche für die derzeit in Erarbeitung befindliche Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur angestellt wurden, dass der überwiegende Anteil der Nachfrage sich auf den privaten (am Wohnort oder bei der Arbeitsstelle) oder öffentlich zugänglichen Raum auf privatem Grund (auf dem Kundenparkplatz, an Tankstellen) beziehen wird. Das zeigen auch die bereits über 20.000 Ladepunkte auf privatem Grund.
Die Schaffung privater Ladeinfrastruktur im Wirtschaftsverkehr unterstützt z.B. die Senatsverwaltung für Wirtschaft Energie und Betriebe beispielsweise durch das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO).

Die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) ist Anlaufstelle und Wegweiser für alle interessierten Akteure und Nutzende.

Berliner Modell

Seit der Einführung des Berliner Modells, dem Ladeinfrastrukturkonzept für den öffentlichen Raum, im Jahr 2015 müssen Betreiber einen öffentlich-rechtlichen Betreibervertrag mit dem Land Berlin abschließen, um im öffentlichen Straßenland Ladepunkte errichten und betreiben zu können.

Mit dem Vertrag werden u.a. folgende Aspekte geregelt:
  • Betreiberübergreifende Zugänglichkeit (Diskriminierungsfreier Zugang und damit mehr Flächeneffizienz),
  • einheitliche technische Vorgaben,
  • einheitliche Vorgaben zum Erscheinungsbild,
  • Verwendung von Grünstrom.

Mit der Überarbeitung des „Berliner Modells“ im Jahr 2021 wurden die Betreiberverträge für Ladeinfrastrukturbetreiber an den aktuellen technischen Stand und das veränderte Marktumfeld angepasst.
Derzeit errichtet die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH im Auftrag des Landes bis 2030 weitere Ladeinfrastruktur, um eine flächendeckende Versorgung im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen.
Mit dem Abschluss des Forschungsprojektes zum Laternenladen „ElMobile“ kamen, gefördert durch den Bund, bis Ende 2023 weitere 800 Laternenladeeinrichtungen des Unternehmens ubtricity GmbH hinzu, welche auch weiter im Auftrag des Landes betrieben werden.
Um das Gesamtnetz zu erweitern und auch privaten Unternehmen die Schaffung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu ermöglichen, haben seit 2022 insgesamt 11 Unternehmen den Betreibervertrag mit dem Land geschlossen. Auch diese dritten Betreiber treiben den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum mit Hochdruck voran.
Das wichtige ist, dass im Berliner Modell für alle Betreiber die gleichen Standards und Vorgaben gelten.

Weiterführende Informationen über den Ladeinfrastrukturaufbau durch dritte Betreiber sowie bestehende Vertragsverhältnisse mit dritten Betreibern können auf der Seite Informationen für dritte Betreiber abgerufen werden.

Perspektivische Planung und Weiterentwicklung der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Berlin

Im Jahr 2021 wurde im Auftrag der Senatsverwaltung die Studie „Elektromobilität Berlin 2025+“ erstellt, welche Planungsannahmen für die Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur in Berlin aufzeigt.

  • Studie Elektromobilität Berlin 2025+

    PDF-Dokument

Die Ergebnisse der Studie nutzt die Senatsverwaltung, in Zusammenarbeit mit den Berliner Bezirken, vor allem, um einen bedarfsgerechten und an den Zielen der Verkehrswende ausgerichteten Ladeinfrastrukturausbau im öffentlichen Raum herbeizuführen. Ferner werden die Ergebnisse dafür genutzt, unter Federführung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und zusammen mit der Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) eine Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur für Berlin zu erarbeiten. Hierbei wird gemeinsam mit dem öffentlichen Raum auch der private Grund betrachtet. Das Errichtungskonzept für den öffentlichen Raum wurde bereits Ende 2021 finalisiert, da es für die Koordination der Aktivitäten der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und der dritten Ladeinfrastrukturbetreiber hinreichender Planungsgrundlagen bedurfte. Der vorliegende Planungsansatz wurde auf Grundlage der Vorgaben im Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln), der Ergebnisse der Studie „Elektromobilität Berlin 2025+“, der seit Ende 2021 überarbeiteten Fassung der Ladesäulenverordnung (LSV) sowie der in 2024 in Kraft tretenden Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Kommission entwickelt. Auf Grundlage der Studie der Senatsverwaltung konnten für jeden der knapp 450 LOR-Planungsräume im Stadtgebiet zukünftige Ladebedarfe und Aufbaupfade abgeleitet werden. Dabei fußt die Errichtungsplanung auf drei Säulen:
  1. Die Beauftragung der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH in 2021 die 1.000 errichteten Ladepunkte zu übernehmen und bis 2030 weitere 1.815 AC- und DC-Ladepunkte sowie bis zu 200 Schnellladepunkte zu errichten. Über diese Säule soll eine auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtete flächendeckende Grundversorgung im Stadtgebiet ermöglicht werden. Dabei geht es vor allem auch darum, verstärkt in den städtischen Randbereichen aktiv zu sein.
  2. Mit der Überarbeitung des Berliner Modells können bis 2030 zusätzlich zu den bestehenden 200 Ladepunkten vorerst auch weitere 1.360 Ladepunkte von privaten Betreibern errichtet werden. Um auch eine Errichtung in den Außenbezirken anzuregen, wurden bezirkliche Maximalkontingente eingerichtet, welche sehr gut angenommen wurden. Hierbei nutzen Dritte Betreiber verschiedene Methoden, bestehende Nachfrage zu erfassen. Somit können sie sich näher an aktuellen Marktbedarfen ausrichten, wohingegen die städtische Planung eher langfristig angelegt ist und auf eine flächendeckende Versorgung abzielt.
  3. Eine weitere Säule bestand aus der Errichtung von über 800 Laternenladepunkten bis Ende 2023. Die Errichtung der Laternenlader erfolgte durch das Unternehmen Ubitricity GmbH im Auftrag des Landes Berlin und wurde im Rahmen des Forschungsprojektes ElMobile vom Bund gefördert. Gegenwärtig wird das Netz optimiert und es wird eine schrittweise Markierung und Beschilderung der Ladeplätze vorbereitet.

Somit wurde ein zielführender Ansatz gefunden, der mit dem Ausbau der Normalladeinfrastruktur sowohl dem netzdienlichen Laden und der möglichst umfassenden Nutzung fluktuierend eingespeisten Grünstroms über das normale Laden, als auch dem Bedürfnis nach schnellem Laden und einer geringeren Flächeninanspruchnahme Rechnung trägt.
Ferner wurden die Abläufe des Prüf- und Genehmigungsverfahrens überarbeitet und verschlankt, sodass Planungen mit den Berliner Bezirken und dem Stromnetzbetreiber frühzeitig abgestimmt werden können.
Für dritte Betreiber wurde ebenfalls ein transparentes Verfahren erarbeitet, mit dem schon früh ersichtlich ist, wo im Stadtgebiet eine Errichtung perspektivisch möglich ist. Zudem kann durch das Verfahren vermieden werden, dass mehrere Betreiber Anträge für den Ladeinfrastrukturaufbau jeweils an denselben Standorten einreichen.

Weitere wichtige Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung des öffentlich zugänglichen Berliner Ladepunktnetzes erarbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemeinsam mit ihren Partner*innen im Rahmen von Forschungsprojekten.